Küchenstudio Titzeschnelles WortAbsicherungsExperten GmbHZum Haderecker OlchingDatenWächter GmbH

Mitgliederversammlung 10/2025

Datum/Zeit:  

Freitag den 17.10.2025 um 19 Uhr 

Ort: 

Saal Freizeitheim Wildmoosstraße 36 in Gröbenzell

Tagesordnungspunkte: 

Begrüßung / Berichte / Entlastung des Vorstandes und des Kassenwarts / Mitgliedsbeiträge / Bestellung des Wahlausschusses / Neuwahl des Vorstandes und der weiteren Mitglieder des Vereinsausschusses / Neuwahl der Revisoren

Kontaktdaten: 

Rüdiger Hoch / Vorsitzender /  E-Mail hcdvorstand@t-online.de

Welche Ämter/Aufgaben müssen gemäß der Vereinssatzung neu besetzt werden?

Vorstand/in und Stellvertreter/in, Kassenwart/in, Technischer Leiter/in, Schriftführer/in, Jugendleiter/in, Vertreter/in der Damenteams, Jugendvertreter/in, bis zu 4 Beiräte/innen, Kassenprüfer/innen

Wie lange muss das Amt ausgeübt werden?

Um eine gewisse Kontinuität zu gewährleisten, sollte das Amt idealerweise mindestens 2 Jahre ausgeübt werden. Das ist ist auch der Zeitpunkt, zu dem spätestens die nächste Mitgliederversammlung und Neuwahlen stattfinden sollte. Grundsätzlich ist innerhalb diesem Zeitraumes ein Rücktritt möglich. Dies sollte jedoch nur in ganz besonderen Fällen in Erwägung gezogen werden. 

Welche Personen sind für das Amt wählbar?

Für die Ämter können sich alle Mitglieder im Alter ab 18 wählen lassen. Für das Amt der Jugendvertretung bereits Mitglieder ab 14 Jahren. 

Wer ist berechtigt bei der Wahl abzustimmen?

Alle Mitglieder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr können ihre Stimme bei der Wahl abgeben. Jüngere Mitglieder können durch ein Elternteil vertreten werden. Nehmen Mitglieder zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr ihr Stimmrecht nicht selber war, kann diese auch durch ein Elternteil erfolgen. Volljährige Mitglieder können ihr Stimmrecht nur persönlich wahrnehmen und nicht auf Dritte übertragen. 

Was passiert, wenn die Ämter nicht neu besetzt werden können?

Der Verein muss durch die Vorstände nach Innen und Außen handlungsfähig bleiben. Kann die  Besetzdung nicht aus den Reihen der Vereinsmitgliedern erfolgen, kann das über einen begrenzten Zeitraum durch einen "Notvorstand" übernommen werden. Gelingt es auch diesem nicht die Vorstandsämter neu zu besetzen, muss der Verein aufgelöst werden. 

Wer darf an der Mitgliederversammlung teilnehmen?

Zur Mitgliederversammlung sind auch Personen die sich für den Verein interessieren und kein Mitglied sind herzlich eingeladen. Diese Personen dürfen jedoch nicht mit abstimmen. Wenn sich eine dieser Personen für ein Wahlamt zur Verfügung stellt, ist das nur als Mitglied möglich. Wir haben jedoch in der Mitgliederversammlung "Blanko-Mitgliedsanträge" vorbereitet. Diesen kann die Person unmittelbar vor der Wahl unterschreiben und ist damit für das Amt wählbar. 

Sponsoren

Termine

25.05.2026 20:09

Hallennutzung nicht möglich - 25. bis 31. Mai (Pfingstferien)

alle Hallen

04.06.2026 20:10

Hallennutzung nicht möglich - 4. Juni (Fronleichnam)

alle Hallen

Ergebnisse

3.Liga-Team

HCD Gröbenzell

32

TuS Schutterwald e.V.

24

go2

HCD Gröbenzell II

43

SG Friedberg-Kissing

18

A-Gröbis

FC Burlafingen

39

HCD Gröbenzell

30

B-Gröbis

TSV Haunstetten

26

HCD Gröbenzell

20

C-Gröbis

HSG München West (a.K.)

2

HCD Gröbenzell II

44

C-Gröbis

TSV Vaterstetten

25

HCD Gröbenzell

26

D-Gröbis

HSG Isar-Loisach

10

HCD Gröbenzell

20

Jetzt Online: 14

Heute Online: 184

Gestern Online: 1081

Diesen Monat: 16570

Letzter Monat: 34053

Total: 5027792