
Mitgliederversammlung 17.10.
Datum/Zeit:
Freitag den 17.10.2025 um 19 Uhr
Ort:
Saal Freizeitheim Wildmoosstraße 36 in Gröbenzell
Tagesordnungspunkte:
Begrüßung / Berichte / Entlastung des Vorstandes und des Kassenwarts / Mitgliedsbeiträge / Bestellung des Wahlausschusses / Neuwahl des Vorstandes und der weiteren Mitglieder des Vereinsausschusses / Neuwahl der Revisoren
Kontaktdaten:
Rüdiger Hoch / Vorsitzender / E-Mail hcdvorstand@t-online.de
Welche Ämter/Aufgaben müssen gemäß der Vereinssatzung neu besetzt werden?
Vorstand/in und Stellvertreter/in, Kassenwart/in, Technischer Leiter/in, Schriftführer/in, Jugendleiter/in, Vertreter/in der Damenteams, Jugendvertreter/in, bis zu 4 Beiräte/innen, Kassenprüfer/innen
Wie lange muss das Amt ausgeübt werden?
Um eine gewisse Kontinuität zu gewährleisten, sollte das Amt idealerweise mindestens 2 Jahre ausgeübt werden. Das ist ist auch der Zeitpunkt, zu dem spätestens die nächste Mitgliederversammlung und Neuwahlen stattfinden sollte. Grundsätzlich ist innerhalb diesem Zeitraumes ein Rücktritt möglich. Dies sollte jedoch nur in ganz besonderen Fällen in Erwägung gezogen werden.
Welche Personen sind für das Amt wählbar?
Für die Ämter können sich alle Mitglieder im Alter ab 18 wählen lassen. Für das Amt der Jugendvertretung bereits Mitglieder ab 14 Jahren.
Wer ist berechtigt bei der Wahl abzustimmen?
Alle Mitglieder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr können ihre Stimme bei der Wahl abgeben. Jüngere Mitglieder können durch ein Elternteil vertreten werden. Nehmen Mitglieder zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr ihr Stimmrecht nicht selber war, kann diese auch durch ein Elternteil erfolgen. Volljährige Mitglieder können ihr Stimmrecht nur persönlich wahrnehmen und nicht auf Dritte übertragen.
Was passiert, wenn die Ämter nicht neu besetzt werden können?
Der Verein muss durch die Vorstände nach Innen und Außen handlungsfähig bleiben. Kann die Besetzdung nicht aus den Reihen der Vereinsmitgliedern erfolgen, kann das über einen begrenzten Zeitraum durch einen "Notvorstand" übernommen werden. Gelingt es auch diesem nicht die Vorstandsämter neu zu besetzen, muss der Verein aufgelöst werden.
Wer darf an der Mitgliederversammlung teilnehmen?
Zur Mitgliederversammlung sind auch Personen die sich für den Verein interessieren und kein Mitglied sind herzlich eingeladen. Diese Personen dürfen jedoch nicht mit abstimmen. Wenn sich eine dieser Personen für ein Wahlamt zur Verfügung stellt, ist das nur als Mitglied möglich. Wir haben jedoch in der Mitgliederversammlung "Blanko-Mitgliedsanträge" vorbereitet. Diesen kann die Person unmittelbar vor der Wahl unterschreiben und ist damit für das Amt wählbar.












